Eine offene Forderung bedeutet noch nicht, dass sie verloren ist. Entscheidend ist jedoch, welche Maßnahmen wann ergriffen werden. Viele Unternehmen investieren zunächst viel Zeit in Mahnungen und Zahlungszusagen – häufig ohne Erfolg.
Bevor weitere Kosten entstehen, sollte geprüft werden, ob realistische Aussichten bestehen, die Forderung tatsächlich durchzusetzen und beim Schuldner noch verwertbare Vermögenswerte vorhanden sind.
Die erste Frage lautet nicht: Habe ich Recht?
Viele Unternehmer konzentrieren sich zunächst auf die Frage, ob ihre Forderung berechtigt ist.
In der Praxis stellt sich jedoch oft zuerst eine andere Frage:
Gibt es beim Schuldner überhaupt noch etwas zu holen?
Eine Forderung kann rechtlich vollkommen begründet sein. Wenn der Schuldner jedoch über keine pfändbaren Vermögenswerte verfügt, kann selbst ein gewonnenes Gerichtsverfahren wirtschaftlich wenig sinnvoll sein.
Deshalb empfiehlt es sich häufig, die Situation des Schuldners bereits zu Beginn näher zu analysieren.
Analyse des Schuldners vor Einleitung eines Verfahrens
Bevor Zeit und Geld in ein Gerichtsverfahren investiert werden, kann es sinnvoll sein, die wirtschaftliche Situation des Schuldners näher zu prüfen.
Je nach Einzelfall können dabei unter anderem folgende Informationen berücksichtigt werden:
Daten aus dem polnischen Handelsregister (KRS),
veröffentlichte Jahresabschlüsse,
Informationen über die Geschäftsführung und Gesellschafter,
laufende Restrukturierungs- oder Insolvenzverfahren,
öffentlich zugängliche Informationen über Vermögenswerte,
vorhandene Informationen aus den Unterlagen des Mandanten.
Anders als viele deutsche Unternehmer vermuten, lassen sich über öffentlich zugängliche Register in Polen häufig bereits wertvolle Informationen über die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens gewinnen. So sind beispielsweise Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften grundsätzlich öffentlich zugänglich und können wichtige Hinweise auf die wirtschaftliche Lage des Schuldners liefern.
Dabei geht es nicht nur um die Gesellschaft selbst.
In vielen Fällen ist es sinnvoll zu prüfen, ob neben der Gesellschaft weitere Haftungsmöglichkeiten in Betracht kommen oder ob Anhaltspunkte für Vermögensverschiebungen bestehen.
Gerade deshalb sollte vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens möglichst frühzeitig untersucht werden, welche realistischen Möglichkeiten zur späteren Durchsetzung der Forderung bestehen.
Ziel einer solchen Analyse ist nicht die Erstellung eines umfangreichen Gutachtens, sondern die Beantwortung einer praktischen Frage:
Lohnt sich die weitere Durchsetzung der Forderung überhaupt?
Nicht selten lassen sich dadurch kostspielige und langwierige Verfahren vermeiden.
Warum viele Gläubiger zu lange warten
Viele Unternehmen versuchen zunächst, das Problem selbst zu lösen. Weitere Mahnungen werden verschickt, neue Zahlungsfristen gesetzt und telefonische Zusagen abgewartet.
Das ist verständlich.
Gleichzeitig zeigt die Praxis, dass wertvolle Zeit verloren gehen kann.
Je länger abgewartet wird, desto größer wird häufig das Risiko, dass Vermögenswerte verschwinden, die wirtschaftliche Situation des Schuldners sich verschlechtert oder die spätere Vollstreckung erschwert wird.
Viele Mandanten kontaktieren mich erst dann, wenn bereits mehrere Monate vergangen sind. Häufig lohnt sich eine rechtliche Prüfung jedoch deutlich früher.
Kann ein Anwalt in Polen einen Unterschied machen?
Viele deutsche Unternehmen versuchen zunächst, die Forderung ausschließlich aus Deutschland durchzusetzen.
Häufig bleiben Mahnungen und Zahlungsaufforderungen jedoch ohne Reaktion.
Aus meiner Erfahrung verändert sich die Situation nicht selten, wenn der Schuldner erkennt, dass rechtliche Schritte unmittelbar in Polen vorbereitet werden und der Gläubiger anwaltlich vor Ort vertreten wird.
Für den Schuldner wird damit deutlich, dass nicht lediglich weitere Schreiben aus Deutschland versandt werden, sondern konkrete Maßnahmen in Polen bevorstehen können.
Bereits die frühzeitige Einschaltung eines in Polen tätigen Rechtsanwalts kann in manchen Fällen dazu führen, dass Vergleichsgespräche aufgenommen oder Zahlungen geleistet werden.
Natürlich ist dies keine Garantie für den Erfolg. Es zeigt jedoch, dass die Durchsetzung einer Forderung häufig erst dann ernst genommen wird, wenn konkrete Maßnahmen in Polen zu erwarten sind.
Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen?
Welche Schritte sinnvoll sind, hängt stets vom Einzelfall ab.
In Betracht kommen insbesondere:
Außergerichtliche Forderungsdurchsetzung
In vielen Fällen empfiehlt es sich zunächst, die Forderung außergerichtlich geltend zu machen und die Reaktion des Schuldners zu prüfen.
Gerichtliches Mahnverfahren
Bei klar dokumentierten Geldforderungen kann unter bestimmten Voraussetzungen ein gerichtliches Mahnverfahren in Betracht kommen.
Europäisches Mahnverfahren
Bei grenzüberschreitenden Forderungen innerhalb der Europäischen Union kann in geeigneten Fällen auch das Europäische Mahnverfahren genutzt werden.
Klageverfahren in Polen
Bestreitet der Schuldner die Forderung oder ist der Sachverhalt komplexer, führt der Weg häufig über ein reguläres Gerichtsverfahren.
Sicherungsmaßnahmen
In bestimmten Fällen kann es sinnvoll sein, bereits vor Abschluss des Hauptverfahrens gerichtliche Sicherungsmaßnahmen zu prüfen.
Ziel solcher Maßnahmen ist es, zu verhindern, dass Vermögenswerte beiseite geschafft oder dem späteren Zugriff von Gläubigern entzogen werden.
Ob die Voraussetzungen hierfür vorliegen, hängt stets vom konkreten Einzelfall ab. Aus meiner Erfahrung wird diese Möglichkeit von ausländischen Gläubigern jedoch häufig zu spät in Betracht gezogen.
Dabei können frühzeitige Sicherungsmaßnahmen im Einzelfall entscheidend dafür sein, ob später überhaupt noch verwertbare Vermögenswerte vorhanden sind.
Vollstreckung
Ein Urteil allein bedeutet noch keine Zahlung.
Entscheidend ist letztlich, ob vorhandene Vermögenswerte erfolgreich erreicht und verwertet werden können.
Deshalb sollte die spätere Vollstreckung bereits bei der Planung der gesamten Strategie berücksichtigt werden.
Liegt bereits ein deutsches Urteil vor, bestehen häufig Möglichkeiten, dieses unmittelbar in Polen zu vollstrecken. Auf die Besonderheiten der grenzüberschreitenden Vollstreckung gehe ich in einem gesonderten Beitrag ein.
Was passiert, wenn die polnische Gesellschaft kein Vermögen mehr hat?
Viele Gläubiger gehen davon aus, dass eine Forderung wirtschaftlich wertlos wird, sobald die Schuldnergesellschaft zahlungsunfähig ist oder keine verwertbaren Vermögenswerte mehr besitzt.
Bei polnischen Gesellschaften mit beschränkter Haftung (sp. z o.o.) ist die Situation jedoch häufig komplexer.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine persönliche Haftung der Mitglieder der Geschäftsführung in Betracht kommen. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich die Forderung gegen die Gesellschaft selbst nicht erfolgreich vollstrecken lässt.
Persönliche Haftung der Geschäftsführung
Das polnische Recht sieht unter bestimmten Voraussetzungen eine persönliche Haftung der Geschäftsführer einer sp. z o.o. für Verbindlichkeiten der Gesellschaft vor. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet insbesondere Art. 299 des polnischen Handelsgesellschaftengesetzbuches (Kodeks spółek handlowych).
Vielen ausländischen Gläubigern ist nicht bekannt, dass die persönliche Haftung von Geschäftsführern einer polnischen sp. z o.o. ausdrücklich gesetzlich geregelt ist.
In der Praxis spielt dabei insbesondere die Frage eine Rolle, ob die Geschäftsführung rechtzeitig die erforderlichen insolvenzrechtlichen Schritte eingeleitet hat.
Ist dies nicht geschehen, können Gläubiger unter Umständen Ansprüche unmittelbar gegen die Mitglieder der Geschäftsführung geltend machen.
Warum dies für Gläubiger wichtig sein kann
Aus Sicht eines Gläubigers ist dies deshalb bedeutsam, weil sich die Vollstreckung dann nicht mehr ausschließlich gegen die Gesellschaft richtet.
Stattdessen können unter bestimmten Voraussetzungen auch persönliche Vermögenswerte der Geschäftsführer relevant werden.
Hierzu können beispielsweise gehören:
Bankguthaben,
Arbeitseinkommen,
Beteiligungen,
Fahrzeuge,
oder Immobilien.
Während Vermögenswerte einer Gesellschaft häufig kurzfristig übertragen oder verbraucht werden können, gestaltet sich die vollständige Verlagerung privaten Vermögens regelmäßig deutlich schwieriger.
Deshalb sollte eine Forderung nicht vorschnell als uneinbringlich abgeschrieben werden. Selbst wenn die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft problematisch erscheint, kann eine nähere rechtliche Prüfung sinnvoll sein.
Was kostet die Durchsetzung einer Forderung in Polen?
Die Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere vom Streitwert, der Art des Verfahrens und dem Umfang der erforderlichen Maßnahmen.
Vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens sollte daher geprüft werden, ob die zu erwartenden Kosten in einem angemessenen Verhältnis zu den wirtschaftlichen Erfolgsaussichten stehen.
Gerade deshalb ist eine frühzeitige Analyse des Schuldners häufig sinnvoll.
Unterstützung bei der Durchsetzung von Forderungen in Polen
Ich berate und vertrete deutsche Unternehmen bei der Durchsetzung von Forderungen gegen polnische Geschäftspartner.
Die Unterstützung umfasst insbesondere:
Analyse der rechtlichen und wirtschaftlichen Situation,
Prüfung der Durchsetzbarkeit von Forderungen,
außergerichtliche Forderungsdurchsetzung,
gerichtliche Verfahren in Polen,
Sicherungsmaßnahmen,
Vollstreckungsverfahren,
Prüfung weiterer Haftungsmöglichkeiten.
Wenn Sie offene Forderungen gegenüber einem polnischen Unternehmen haben, können Sie gerne Kontakt mit mir aufnehmen.
Für eine erste Einschätzung genügt in der Regel bereits eine kurze Beschreibung des Sachverhalts sowie die Übersendung der wichtigsten Unterlagen.