PFITZNER | Rechtsanwaltskanzlei

Geschäftspartner in Polen betrügt mich – welche Möglichkeiten habe ich?

Viele deutsche Unternehmen arbeiten seit Jahren erfolgreich mit Geschäftspartnern in Polen zusammen. Die meisten Projekte verlaufen problemlos. Wenn es jedoch zu einem ernsthaften Konflikt kommt, stellt sich oft dieselbe Frage:

 

Handelt es sich nur um eine gescheiterte Geschäftsbeziehung – oder wurde ich tatsächlich betrogen?

 

In meiner Praxis melden sich Mandanten häufig erst dann, wenn bereits mehrere Rechnungen offen sind, zugesagte Lieferungen ausbleiben oder der Geschäftspartner plötzlich nicht mehr erreichbar ist.

 

Typische Konstellationen sind:

  • Maschinen oder Waren werden trotz Vorauszahlung nicht geliefert,
  • Anzahlungen verschwinden ohne erkennbare Gegenleistung,
  • offene Rechnungen werden immer wieder vertröstet,
  • der Geschäftspartner reagiert nicht mehr auf E-Mails oder Anrufe,
  • Vermögenswerte werden auf andere Gesellschaften übertragen,
  • Geschäftsführer gründen neue Unternehmen und lassen alte Gesellschaften zurück,
  • zugesagte Leistungen werden nie erbracht,
  • wichtige Informationen oder Unterlagen erweisen sich nachträglich als falsch.

 

In solchen Situationen interessiert die meisten Unternehmer zunächst keine juristische Theorie. Die entscheidende Frage lautet vielmehr:

 

Kann ich mein Geld noch zurückbekommen?

 

Nicht jede Vertragsverletzung ist Betrug

 

Viele Unternehmer gehen verständlicherweise davon aus, dass ein nicht zahlender oder nicht liefernder Geschäftspartner automatisch einen Betrug begangen hat. So einfach ist die rechtliche Lage jedoch nicht.

 

Nach Art. 286 des polnischen Strafgesetzbuches liegt ein Betrug grundsätzlich nur dann vor, wenn der Täter bereits bei Abschluss des Vertrags mit Täuschungsabsicht gehandelt hat. Allein die spätere Zahlungsunfähigkeit oder die Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen reicht in der Regel nicht aus.

 

Die Abgrenzung zwischen einer bloßen Vertragsverletzung und einer Straftat ist häufig schwierig und sollte frühzeitig geprüft werden.

 

Aus meiner Erfahrung ist jedoch eine andere Frage oft noch wichtiger:

 

Welche realistischen Möglichkeiten bestehen noch, Vermögenswerte zu sichern und den entstandenen Schaden tatsächlich auszugleichen?

 

Warum Zeit häufig der wichtigste Faktor ist

 

Viele Unternehmen versuchen zunächst, den Konflikt selbst zu lösen. Das ist verständlich. Nicht selten werden jedoch Wochen oder sogar Monate verloren.

 

Gerade in wirtschaftlichen Konflikten kann diese Zeit entscheidend sein.

 

In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass Schuldner in dieser Phase:

  • Vermögenswerte übertragen,
  • ihre Geschäftstätigkeit einstellen,
  • Gesellschaften liquidieren,
  • neue Gesellschaften gründen,
  • oder die Kommunikation vollständig abbrechen.

 

Je länger abgewartet wird, desto schwieriger wird häufig die tatsächliche Durchsetzung von Ansprüchen.

 

Deshalb prüfe ich in geeigneten Fällen bereits zu Beginn, ob Vermögenswerte gesichert, Beweise dokumentiert oder gerichtliche Sicherungsmaßnahmen vorbereitet werden sollten.

 

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sicherungsmaßnahmen sogar bereits vor Abschluss eines Gerichtsverfahrens von erheblicher Bedeutung sein. Dies gilt sowohl für zivilrechtliche als auch für strafrechtliche Verfahren.

 

Welche Möglichkeiten bestehen?

 

Eine Standardlösung gibt es nicht. Jede Situation muss individuell bewertet werden.

 

In vielen Fällen kommen sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Maßnahmen in Betracht.

 

Zivilrechtliche Durchsetzung von Ansprüchen

 

Für die meisten Unternehmen steht zunächst die wirtschaftliche Seite des Problems im Vordergrund.

 

Typische Maßnahmen sind:

  • außergerichtliche Zahlungsaufforderungen,
  • gerichtliche Verfahren in Polen,
  • gerichtliche Sicherungsmaßnahmen,
  • Vollstreckungsmaßnahmen,
  • Sicherung vorhandener Vermögenswerte,
  • Prüfung einer persönlichen Haftung von Geschäftsführern.

 

Gerade bei wirtschaftlich angeschlagenen Unternehmen entscheidet häufig nicht die rechtliche Stärke der Forderung über den Erfolg, sondern die Frage, ob noch verwertbare Vermögenswerte vorhanden sind.

 

Persönliche Haftung von Geschäftsführern

 

Viele deutsche Unternehmen gehen davon aus, dass mit der Zahlungsunfähigkeit einer polnischen Gesellschaft auch ihre Forderung endgültig verloren ist.

 

Das ist nicht immer der Fall.

 

Insbesondere bei polnischen GmbHs (sp. z o.o.) sollte geprüft werden, ob neben der Gesellschaft auch deren Geschäftsführer persönlich haften.

 

Nach Art. 299 des polnischen Handelsgesellschaftsgesetzbuches kann unter bestimmten Voraussetzungen eine persönliche Haftung der Geschäftsführer für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft bestehen. In solchen Fällen richtet sich die Durchsetzung der Ansprüche nicht mehr nur gegen das Vermögen der Gesellschaft, sondern auch gegen das Privatvermögen der verantwortlichen Personen.

 

Gerade deshalb lohnt sich häufig eine frühzeitige Analyse der tatsächlichen Vermögens- und Haftungssituation.

 

Strafrechtliche Möglichkeiten

 

In geeigneten Fällen kann zusätzlich die Einschaltung polnischer Strafverfolgungsbehörden sinnvoll sein.

 

Dabei geht es häufig um:

  • Betrug,
  • Untreue,
  • Urkundenfälschung,
  • Insolvenzstraftaten,
  • Vermögensverschiebungen,
  • Straftaten zum Nachteil von Gläubigern,
  • oder andere wirtschaftsbezogene Delikte.

 

Ein Strafverfahren führt nicht automatisch dazu, dass ein geschädigtes Unternehmen sein Geld zurückerhält. Es kann jedoch erheblichen Druck erzeugen und zusätzliche Möglichkeiten eröffnen, den Sachverhalt aufzuklären und Vermögenswerte zu sichern.

 

Deshalb sollten zivilrechtliche und strafrechtliche Maßnahmen nicht isoliert betrachtet werden. Häufig ist gerade ihre Kombination entscheidend.

 

Die richtige Strategie entscheidet oft über den Erfolg

 

In grenzüberschreitenden Konflikten geht es selten nur um juristische Fragen.

 

Ebenso wichtig sind wirtschaftliche und taktische Überlegungen:

  • Welche Vermögenswerte existieren noch?
  • Wer trifft tatsächlich die Entscheidungen?
  • Welche Maßnahmen erzeugen realen Druck?
  • Lohnt sich ein Gerichtsverfahren wirtschaftlich?
  • Welche Schritte sollten zuerst eingeleitet werden?

 

Aus meiner Erfahrung scheitern viele Gläubiger nicht an fehlenden Ansprüchen, sondern daran, dass zu spät oder in der falschen Reihenfolge gehandelt wird.

 

Unterstützung bei wirtschaftlichen Konflikten mit Polen

 

Ich berate und vertrete deutsche Unternehmen bei wirtschaftlichen Konflikten, Betrugsfällen und Forderungsstreitigkeiten mit Polen.

 

Die Unterstützung umfasst insbesondere:

  • erste strategische Einschätzung,
  • Analyse der rechtlichen und wirtschaftlichen Situation,
  • außergerichtliche Maßnahmen,
  • Vertretung vor polnischen Gerichten und Behörden,
  • strafrechtliche und zivilrechtliche Verfahren,
  • Durchsetzung und Sicherung von Ansprüchen in Polen.

 

Wenn Sie den Verdacht haben, durch einen Geschäftspartner in Polen wirtschaftlich geschädigt worden zu sein, können Sie gerne Kontakt mit mir aufnehmen.

 

Für eine erste Einschätzung genügt in der Regel bereits eine kurze Beschreibung des Sachverhalts sowie die Übersendung der wichtigsten Unterlagen.